Regelwerk.

Bitte beachten

Unsere Hausordnung

Bitte beachten

AGB

01. Gesundheit und Eigenverantwortung

Das Mitglied verpflichtet sich, CrossFit Kolbermoor vor Trainingsbeginn über ihm bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung des Trainings relevant sein können.

Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheit über die eigene Belastbarkeit sollte das Mitglied vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einholen.

Das Mitglied verpflichtet sich, die Anweisungen der Trainerinnen und Trainer zu beachten und Übungen nur entsprechend der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit durchzuführen.

2. Haftung

CrossFit Kolbermoor haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von CrossFit Kolbermoor, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Taschen, Geld und sonstige Wertgegenstände, haftet CrossFit Kolbermoor nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass insbesondere der Umkleide- und Duschbereich aufgrund von Nässe rutschig sein kann.

3. Änderungen des Kursangebots und der Öffnungszeiten

CrossFit Kolbermoor ist berechtigt, das Kursangebot, Trainer, Kurszeiten und Öffnungszeiten im zumutbaren Umfang anzupassen. Dies gilt insbesondere für organisatorisch erforderliche Änderungen, Urlaubszeiten, Feiertage sowie notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten. Bei einzelnen Kursausfällen oder vorübergehenden Einschränkungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern die vertraglich geschuldete Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei einer längerfristigen oder erheblichen Einschränkung der vereinbarten Leistungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Mitglieds unberührt.

4. Schließzeiten

CrossFit Kolbermoor kann zu bestimmten Zeiten, insbesondere an gesetzlichen Feiertagen sowie während Betriebsferien, geschlossen sein. Solche regulären Schließzeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und bei der Gestaltung des Kursplans berücksichtigt.

5. Beitrag und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich per SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen. Ändern sich die Bankverbindung oder sonstige für die Abrechnung relevanten Daten, ist das Mitglied verpflichtet, CrossFit Kolbermoor unverzüglich darüber zu informieren.

Entstehen durch eine vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift tatsächlich Bank- oder sonstige Kosten, können diese in der tatsächlich angefallenen Höhe weiterberechnet werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

6. Preisänderungen

CrossFit Kolbermoor kann die Mitgliedsbeiträge für die Zukunft anpassen, wenn dies aufgrund veränderter Kosten, insbesondere für Personal, Miete, Energie, Versicherungen oder sonstige betriebliche Aufwendungen, wirtschaftlich erforderlich ist. Eine Preisänderung wird dem Mitglied mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Bei einer erheblichen Erhöhung des Mitgliedsbeitrags erhält das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung.

7. Pausierung / Stilllegung / Außerordentliche Kündigung

Eine vorübergehende Nichtnutzung der Mitgliedschaft, beispielsweise wegen Urlaub, beruflicher Abwesenheit oder vorübergehendem Desinteresse, führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung oder Aussetzung des Mitgliedsbeitrags. Eine freiwillige Stilllegung kann jedoch nach individueller Vereinbarung mit CrossFit Kolbermoor vereinbart werden. Bei einem dauerhaften Umzug an einen Ort, der eine weitere Nutzung der Mitgliedschaft unzumutbar macht, kann CrossFit Kolbermoor einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aus Kulanz zustimmen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.

8, Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

9. Änderungen des Vertrages und der AGB

Änderungen und Ergänzungen des individuellen Mitgliedsvertrages bedürfen grundsätzlich der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Soweit für eine Änderung die Zustimmung des Mitglieds erforderlich ist, wird diese ausdrücklich eingeholt.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt.